legitimieren

legitimieren

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le|gi|ti|mie|ren [legiti'mi:rən] (bildungsspr.):
1. <tr.; hat jmdn., etwas für legitim erklären:
ihr Vorgehen wurde nachträglich legitimiert.
Syn.: absegnen (ugs.), akzeptieren, anerkennen, billigen, erlauben, genehmigen, gestatten, hinnehmen, sanktionieren, tolerieren, zulassen, zustimmen.
2. <+ sich> bestimmte Eigenschaften oder Rechte durch ein Schriftstück nachweisen:
können Sie sich legitimieren?; ich legitimierte mich als Vertreter der Firma.
Syn.: sich ausweisen.

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le|gi|ti|mie|ren 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉
1. etwas \legitimieren für legitim erklären; Ggs delegitimieren
2. jmdn. \legitimieren berechtigen
II 〈V. refl.〉 sich \legitimieren eine Legitimation (5) vorlegen, sich ausweisen
[→ legitim]

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le|gi|ti|mie|ren <sw. V.; hat [mlat. legitimare = (ein nicht eheliches Kind rechtlich) anerkennen] (bildungsspr.):
1.
a) für legitim (1 a) erklären, als rechtmäßig anerkennen:
ein Vorgehen, ein Verhalten nachträglich l.;
b) mit einem bestimmten Recht, einer Vollmacht ausstatten:
wer hat Sie legitimiert, in unserem Namen zu handeln?
2. <l. + sich> sich ausweisen (2):
können Sie sich l.?;
er legitimierte sich als der Eigentümer des Autos.
3. für legitim (1 b) erklären.
4. begründen, rechtfertigen, als berechtigt erscheinen lassen:
diese Entscheidung wurde damit legitimiert, dass es keine Alternative gebe;
seine Bestrafung ist nicht länger zu l.

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legitimieren
 
[mittellateinisch legitimare »(ein nichteheliches Kind) rechtlich anerkennen«], 1) für legitim erklären; 2) mit einer Vollmacht ausstatten; 3) sich ausweisen.

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le|gi|ti|mie|ren <sw. V.; hat [mlat. legitimare = (ein uneheliches Kind rechtlich) anerkennen] (bildungsspr.): 1. a) für ↑legitim (1 a) erklären, als rechtmäßig anerkennen: ein Vorgehen, ein Verhalten nachträglich l.; Bei Karl dem Großen ist die Romfahrt noch in der Absicht begründet, die eigene Macht durch das herrenlos gewordene Erbe des Römischen Reiches zu l. (Fest, Im Gegenlicht 131); Die Umweltschäden durch Autoabgase legitimiert der ADAC damit, dass aus vielen Schornsteinen Gifte quellen (natur 3, 1991, 76); b) mit einem bestimmten Recht, einer Vollmacht ausstatten; befugen: Wer hat Sie eigentlich legitimiert, für die DDR zu sprechen? (Dönhoff, Ära 140). 2. <l. + sich> sich ↑ausweisen (2): können Sie sich l.?; er legitimierte sich als der Eigentümer des Autos. 3. für ↑legitim (1 b) erklären. 4. begründen, rechtfertigen, als berechtigt erscheinen lassen: diese Entscheidung wurde damit legitimiert, dass es keine Alternative gebe; Da die Bombardierung bislang nicht zur Überwindung des beobachteten humanitären Notstandes beigetragen hat, ... ist sie nicht länger zu l. (FR 20. 4. 99, 8).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Legitimieren — (neulat.), beglaubigen, für legitim erklären; sich legitimieren, sich ausweisen, seine Berechtigung zu etwas dartun. Legitimisten, Legitimität, s. Legitim …   Kleines Konversations-Lexikon

  • legitimieren — V. (Mittelstufe) geh.: etw. für legitim erklären Beispiel: Die Gesetzesänderung wurde vom Parlament legitimiert. legitimieren V. (Aufbaustufe) geh.: jmdn. zu einer bestimmten Handlung berechtigen Synonyme: befugen, bevollmächtigen, ermächtigen,… …   Extremes Deutsch

  • Legitimieren — (neulat.), für legitim erklären, die Legitimität (s. d.) dartun, erteilen; sichl., dartun, bescheinigen, daß man zur Vornahme einer Handlung befugt, bevollmächtigt sei, auch sich über seine Persönlichkeit ausweisen (s. Legitimation) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • legitimieren — 1. a) [als rechtmäßig] anerkennen, amtlich bestätigen, beglaubigen, für legitim erklären, gutheißen, zulassen; (bildungsspr.): konzedieren, legalisieren, sanktionieren; (ugs.): absegnen; (Amtsspr.): stattgeben. b) ausstatten mit, befugen,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • legitimieren — le·gi·ti·mie·ren; legitimierte, hat legitimiert; [Vt] etwas legitimieren etwas für ↑legitim (1) erklären ≈ billigen <ein Vorgehen, eine Gesetzesänderung legitimieren> || hierzu Le·gi·tima·ti·o̲n die; nur Sg …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • legitimieren — legitim »gesetzmäßig, rechtmäßig, gesetzlich anerkannt«: Das Wort der Rechtssprache wurde im 18. Jh. aus gleichbed. lat. legitimus entlehnt. Dies ist eine Bildung zu lat. lex (legis) »Gesetz« (vgl. ↑ legal). – Dazu stellt sich als Gegenbildung… …   Das Herkunftswörterbuch

  • legitimieren — le|gi|ti|mie|ren 〈V.〉 1. für legitim erklären, beglaubigen, berechtigen; Ggs.: delegitimieren 2. sich legitimieren eine Legitimation (4) vorlegen, sich ausweisen …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • legitimieren — le|gi|ti|mie|ren (beglaubigen; [Kinder] als ehelich erklären); sich legitimieren (sich ausweisen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • legitimieren, sich — sich legitimieren V. (Aufbaustufe) geh.: seine Identität durch Vorlage eines Dokuments nachweisen, sich ausweisen Beispiel: Er legitimierte sich mit einer Fotokopie der Geburtsurkunde …   Extremes Deutsch

  • legitimieren — le|gi|ti|mie|ren unter Einfluss von fr. légitimer aus mlat. legitimare »rechtlich anerkennen«>: 1. a) beglaubigen; b) für gesetzmäßig erklären. 2. ein Kind für ehelich erklären. 3. sich : sich ausweisen. 4 …   Das große Fremdwörterbuch

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